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   BAG, 03.10.1989 - 1 ABR 12/88   

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BAG, 03.10.1989 - 1 ABR 12/88 (https://dejure.org/1989,1882)
BAG, Entscheidung vom 03.10.1989 - 1 ABR 12/88 (https://dejure.org/1989,1882)
BAG, Entscheidung vom 03. Oktober 1989 - 1 ABR 12/88 (https://dejure.org/1989,1882)
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Volltextveröffentlichungen (5)

  • JLaw (App) | www.prinz.law PDF
  • Wolters Kluwer

    Nachwahl eines Aufsichtsratsmitgliedes bei einer Satzungsänderung - Verringerung der Zahl der Aufsichtsratsmitglieder eines mitbestimmten Unternehmens durch eine Änderung der Satzung - Zusamensetzung des Aufsichtsrats nach den maßgeblichen gesetzlichen Vorschriften

  • rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)

    Aktiengesellschaft: Arbeitnehmervertretung - Nachwahl von Aufsichtsratmitgliedern bei Satzungsänderung

  • Der Betrieb(Abodienst, Leitsatz frei)

    BetrVG 1952 § 76; AktG § ... 95 Satz 2, § 96 Abs. 1 und 2, §§ 97, 98 Abs. 1 und 2, § 101 Abs. 1 Satz 1, §§ 102, 103 Abs. 3, § 120 Abs. 1, § 181 Abs. 3; BetrVG § 9 Satz 1, §§ 16, 19; ArbGG § 2a Abs. 1 Nr. 3, § 2a Abs. 2, § 10
    Nachwahl des Aufsichtsratsmitglieds

  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)
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Verfahrensgang

Papierfundstellen

  • NZA 1990, 325 (Ls.)
  • WM 1990, 633
  • BB 1990, 354
  • DB 1990, 1142
 
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Wird zitiert von ... (7)Neu Zitiert selbst (5)

  • BAG, 18.04.1989 - 1 ABR 97/87

    Betriebsrat: Mitbestimmung bei Einstellung

    Auszug aus BAG, 03.10.1989 - 1 ABR 12/88
    Darin liegt ein Verfahrensfehler, der nur dadurch hat geheilt werden können, daß der Senat die Beteiligung in der Rechtsbeschwerdeinstanz noch vor der Anhörung und Entscheidung nachgeholt hat (vgl. Beschlüsse vom 14. September 1988 - 7 ABR 79/87 - zu B I 1 der Gründe, nicht veröffentlicht, und vom 18. April 1989 - 1 ABR 97/87 - zu B I der Gründe, zur Veröffentlichung vorgesehen).

    Nach materiellem Recht am Verfahren beteiligt sind diejenigen Personen und Stellen, die durch die begehrte Entscheidung in ihrer betriebsverfassungsrechtlichen Rechtsstellung unmittelbar betroffen sein können (Senatsbeschluß vom 18. April 1989, aaO).

  • BAG, 20.07.1982 - 1 ABR 19/81

    Betriebsratswahl - Wahlanfechtung

    Auszug aus BAG, 03.10.1989 - 1 ABR 12/88
    Dieses Interesse wird durch jede gerichtliche Entscheidung über die Wirksamkeit der Wahl unmittelbar berührt (Senatsbeschluß vom 20. Juli 1982 - 1 ABR 19/81 - AP Nr. 26 zu § 76 BetrVG 1952, zu B II 4 der Gründe).
  • OLG Hamburg, 26.08.1988 - 11 W 53/88

    Zusammensetzung des Aufsichtsrates ; Anpassung der Mitgliederzahl des

    Auszug aus BAG, 03.10.1989 - 1 ABR 12/88
    Nach der mit Abstand am häufigsten vertretenen Auffasung (vgl. u.a. Hanseatisches Oberlandesgericht Hamburg, Beschluß vom 26. August 1988 - 11 W 53/88 - WM 1988, 1487, 1490; Baumbach/ Hueck, AktG, 13. Aufl., § 95 Rz 5; Fitting/Auffarth/Kaiser/ Heither, aaO, § 76 BetrVG 52 Rz 113; Jörg Geßler, AktG, Stand August 1989, § 95 Rz 5; Hachenburg/Schilling, GmbHG, Band 2, 7. Aufl., § 52 Rz 62; Hanau/Ulmer, MitbestG, § 7 Rz 13; Hoffmann/Lehmann/Weinmann, MitbestG, § 7 Rz 51 ff.; Kirschner, Die Arbeitnehmervertreter im Aufsichtsrat, DB 1971, 2063, 2066 f.; Koehler, Verkleinerung des Aufsichtsrats nach dem BetrVG, BB 1953, 293, 294; Mertens in Kölner Kommentar zum AktG, § 95 Rz 23; Kötter, Zweifelsfragen des Mitbestimmungsrechts, JZ 1953, 199, 201 und Scholz/Schneider, GmbHG, Band 2, 7. Aufl., § 50 Rz 186) wird der Aktionärsmehrheit jede Möglichkeit zur Einflußnahme auf die Rechtsposition bereits bestellter Arbeitnehmerrepräsentanten versagt.
  • BAG, 14.09.1988 - 7 ABR 79/87

    Beteiligung des Arbeitgebers bei einem Verfahren über die Wirksamkeit der

    Auszug aus BAG, 03.10.1989 - 1 ABR 12/88
    Darin liegt ein Verfahrensfehler, der nur dadurch hat geheilt werden können, daß der Senat die Beteiligung in der Rechtsbeschwerdeinstanz noch vor der Anhörung und Entscheidung nachgeholt hat (vgl. Beschlüsse vom 14. September 1988 - 7 ABR 79/87 - zu B I 1 der Gründe, nicht veröffentlicht, und vom 18. April 1989 - 1 ABR 97/87 - zu B I der Gründe, zur Veröffentlichung vorgesehen).
  • LAG Düsseldorf, 18.12.1987 - 10 TaBV 132/87
    Auszug aus BAG, 03.10.1989 - 1 ABR 12/88
    Auf die Rechtsbeschwerde des Betriebsrats und des Wahlausschusses wird der Beschluß des Landesarbeitsgerichts Düsseldorf vom 18. Dezember 1987 - 10 TaBV 132/87 - aufgehoben.
  • BAG, 25.10.2000 - 7 ABR 18/00

    Arbeitnehmervertreter im Aufsichtsrat

    Das Amt eines Arbeitnehmervertreters in einem Aufsichtsrat nach dem BetrVG 1952 endet mit dem Wegfall einer Voraussetzung für die Wählbarkeit (vgl. BAG 3. Oktober 1989 - 1 ABR 12/88 - AP BetrVG 1952 § 76 Nr. 28, zu B III 2 d der Gründe; ErfK/Oetker § 76 BetrVG 1952 Rn. 74; Fitting/Kaiser/Heither/Engels BetrVG 20. Aufl. § 76 BetrVG 52 Rn. 130; GK-BetrVG/Kraft 6. Aufl. § 76 BetrVG 1952 Rn. 94; MünchArbR/Wißmann 2. Aufl. § 383 Rn. 16).
  • BAG, 27.01.1993 - 7 ABR 37/92

    Wahl der Arbeitnehmervertreter zum Aufsichtsrat

    In seinem Beschluß vom 3. Oktober 1989 (- 1 ABR 12/88 - AP Nr. 28 zu § 76 BetrVG [1952], unter II der Gründe) ist er freilich wieder von einer Beteiligung der Gewerkschaften ausgegangen.
  • BAG, 23.03.2023 - 1 ABR 43/18

    Unternehmensmitbestimmung in der Societas Europaea (SE)

    Nach dem in Art. 9 Abs. 1 Buchst. c lit. ii der Verordnung (EG) Nr. 2157/2001 des Rates vom 8. Oktober 2001 über das Statut der Europäischen Gesellschaft (SE) iVm. § 96 Abs. 4 AktG verankerten Kontinuitätsprinzip ist dieser von Rechts wegen ordnungsgemäß im Amt, solange ein formalisiertes Statusverfahren nicht abgeschlossen ist (vgl. BGH 27. Januar 2015 - II ZB 7/14 - Rn. 13; BAG 3. Oktober 1989 - 1 ABR 12/88 - zu B III 2 e der Gründe; MüKoAktG/Habersack 5. Aufl. § 96 Rn. 61 mwN; Koch AktG 17. Aufl. § 96 Rn. 28) .
  • OLG Dresden, 18.02.1997 - 14 W 1396/96

    Verringerung der Zahl der Aufsichtsratsmitglieder

    Die Frage nach der Beachtlichkeit einer durch Satzungsänderung erfolgten Größenveränderung des Aufsichtsrats während einer laufenden Amtsperiode wird in Rechtsprechung und Literatur verschieden beurteilt (vgl. BAG WM 1990, 633 ; OLG Hamburg WM 1988, 1487 = DB 1988, 1941; LAG Düsseldorf DB 1988, 503 ; Baumbach/Hueck, AktG , § 95 Rdn. 95; Geßler in: Geßler/Hefermehl/Eckardt/Kropf f, AktG , Bd. II, § 95 Rdn. 31; Fitting/Auffahrt/Kaiser/Heither, BetrVG , 17. Aufl., § 76 BetrVG 52 Rdn. 113; Hüffer, AktG , § 95 Rdn. 5; Mertens in: Kölner Kommentar zum AktG , Bd. 11, 2.

    Wie das Bundesarbeitsgericht (WM 1990, 633, 635 f.; vgl. auch LAG Düsseldorf DB 1988, 503 und OLG Hamburg WM 1988, 1487, 1490) ist auch der Senat der Auffassung, daß bei einer Reduzierung der Zahl der Aufsichtsratsmitglieder während einer laufenden Amtsperiode die in den Aufsichtsrat gewählten Arbeitnehmervertreter nicht in ihrer Rechtsstellung beeinträchtigt werden dürfen.

    3 sind die gewählten Arbeitnehmervertreter gegen eine Abberufung während der Amtszeit weitgehend gesichert, da sie lediglich durch einen Beschluß einer qualifizierten Mehrheit der Belegschaft oder durch eine Gerichtsentscheidung ausgeschlossen werden können (vgl. BAG WM 1990, 633, 635).

  • LAG Hessen, 29.07.2010 - 9 TaBVGa 116/10

    Aufsichtsratswahl - Statusverfahren

    Ebenso wenig wie es zulässig ist, bei erstmaliger Bildung eines Aufsichtsrats ohne vorheriges Statusverfahren ein Aufsichtsratsmitglied der Arbeitnehmer zu wählen, wenn streitig ist, nach welchen Vorschriften die Wahl durchzuführen ist (vgl. BAG Beschluss vom 16. April 2008 - 7 ABR 6/07 - EzA § 1 DrittelbG Nr. 1; BAG Beschluss vom 3. Okt. 1989 1 ABR 12/88 - EzA § 76 BetrVG 1972 Nr. 13), darf das Mitbestimmungsmodell ohne vorheriges Statusverfahren abgeschafft werden, wenn über die Mitbestimmungsfähigkeit der Gesellschaft Streit besteht.

    Danach hat die Gesellschaft, wenn sie der Ansicht ist, dass der Aufsichtsrat nicht nach den maßgebenden gesetzlichen Vorschriften zusammengesetzt ist, dies unverzüglich in den Gesellschaftsblättern und gleichzeitig durch Aushang in sämtlichen Betrieben der Gesellschaft und ihrer Konzernunternehmen durch Aushang bekannt zu machen (BAG Beschluss vom 3. Okt. 1989 - 1 ABR 12/88 - EzA § 76 BetrVG 1972 Nr. 13).

  • OLG Stuttgart, 11.08.2020 - 20 W 9/20

    Rechtswegzuständigkeit bezüglich eines Statusverfahrens zur Zusammensetzung des

    Hingegen ist das Statusverfahren nicht anwendbar, wenn im Wege einer freiwilligen, nicht durch das Gesetz gebotenen Satzungsänderung die Größe des Aufsichtsrats modifiziert wird (OLG Hamburg Beschluss vom 26.8.1988 - 11 W 53/88 - ZIP 1988, 1191; Mertens/Cahn in KöKoAktG 3. Aufl. §§ 97-99 Rn. 44; Hopt/Roth in Hirte/Müller/Roth GroßKommAktG 5. Aufl. § 97 Rn. 13; § 98 Rn. 19; Hüffer/Koch AktG 14. Aufl. § 97 Rn. 3; Spindler in Spindler/Stilz AktG 4. Aufl. § 97 Rn. 8; Tomasic in Grigoleit AktG 2013 § 97 Rn. 2; aA BAG Beschluss vom 3.10.1989 - 1 ABR 12/88 - juris Rn. 37).
  • LAG Baden-Württemberg, 31.03.2003 - 15 TaBV 4/02

    Bestimmung der Anzahl freigestellter Betriebsratsmitglieder

    Nach der höchstrichterlichen Rechtsprechung (vgl. BAG, Beschluss v. 18. April 1989 - 1 ABR 97/87, BAGE 61, 283 = AP Nr. 65 zu § 99 BetrVG 1972; Beschluss v. 03. Oktober 1989 - 1 ABR 12/88, AP Nr. 28 zu § 76 BetrVG [1952]; Beschluss v. 18. Dezember 1990 - 1 ABR 11/90, BAGE 66, 338 = AP Nr. 98 zu § 1 TVG Tarifverträge: Metallindustrie) sind nach materiellem Recht am Verfahren diejenigen Personen und Stellen, die durch die begehrte Entscheidung in ihrer betriebsverfassungsrechtlichen Rechtstellung unmittelbar betroffen sein können, zu beteiligen.
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